Examensarbeiten

Angebotene, laufende und abgeschlossene Arbeiten

Offene, laufende und abgeschlossene Examensarbeiten an unserem Lehrstuhl finden Sie im UnivIS (Examensarbeiten).

Arbeitsanleitungen

für Bachelorarbeiten

Auf dieser Webseite wird der Arbeitsablauf von Bachelorarbeiten in der Informatik am Lehrstuhl für Informatik 2 (Programmiersysteme) beschrieben. Bachelorarbeiten anderer Fächer werden im Rahmen der zugrundeliegenden Prüfungsordnung ähnlich behandelt.

Die (LaTeX-) Quelldateien für die Formulare liegen auf den internen (lokalen) Webseiten des Lehrstuhls.

1. Aufgabenstellung

Die Aufgabenstellung der studentischen Arbeit ist im UnivIS mit einer Bearbeitungsnummer einzutragen und vom Hochschullehrer genehmigen zu lassen.

2. Vergabe der Arbeit

Nachdem sich ein Interessent oder eine Interessentin für die Bearbeitung des Themas gemeldet hat, ist von diesem oder dieser die obere Hälfte dieses Formblatts auszufüllen. Die untere Hälfte des Formblattes ist vom Betreuer oder der Betreuerin zu vervollständigen und im Sekretariat (zusammen mit der ausgedruckten Aufgabenstellung) zur weiteren Bearbeitung abzugeben.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Der Student/die Studentin räumt der Universität für Zwecke der Forschung und Lehre ein einfaches, kostenloses, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen der studentischen Arbeit einschließlich etwaiger Schutzrechte und Urheberrechte ein. Diese Rechtseinräumung lässt die Rechte einer kommerziellen Verwertung der Arbeitsergebnisse vollständig beim Studenten/bei der Studentin. Auf Nachfrage bieten wir auch Themen an, die diese Rechtseinräumung nicht verlangen. Für externe Arbeiten, für Arbeiten, die im Rahmen von Drittmittelprojekten im Direktauftrag der Industrie durchgeführt werden sowie für Arbeiten mit absehbarem kommerziellem Nutzen ist ggf. im Einzelfall ein erheblich ausführlicheres und fallspezifisches Vertragswerk erforderlich.
  • Soll die Arbeit in Englisch verfasst werden, muss das zu Beginn der Arbeit festgelegt werden. Im Falle einer englischsprachigen Aufgabenstellung muss der Student/die Studentin bestätigen, dass er/sie sich diese Aufgabenstellung selbst gewählt hat und dass ihm/ihr auch auch deutschsprachige Aufgabenstellungen angeboten wurden.
  • Im Sekretariat wird das Begleitblatt angelegt und die Arbeit offiziell durch diesen Brief vergeben. Als Anlagen sind diesem Schreiben die Aufgabenstellung aus Punkt 1 und ein Brief zur Annahme der Arbeit beizufügen. Außerdem wird auf diese Webseite verwiesen.
  • Hat der Student oder die Studentin die studentische Arbeit angenommen, ändert der Betreuer oder die Betreuerin den Bearbeitungszustand der Arbeit im UnivIS.

3. Über die Arbeit

  • Der Arbeitsaufwand einer Bachelorarbeit beträgt 360 Stunden. Die Regelbearbeitungszeit beträgt daher 5 Monate. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • In Raum 05.125 stehen Studierenden Rechner zur Bearbeitung zur Verfügung. Die Eingangstür des Hochhauses und des Raums 05.125 öffnet man mit der FAUcard, welche dafür von den CIP-Pool Administratoren (auf Antrag des Betreuers / der Betreuerin) freigeschalten werden muss.
  • Gegen Ende des Bearbeitungszeitraums, aber innerhalb der Vorlesungszeit muss der Student bzw. die Studentin einen 30-minütigen Vortrag über die Arbeit im „Begleitseminar zu Bachelor- und Masterarbeiten“ halten. Es ist dringend anzuraten, dass vorher min. zwei Termine des Kolloquiums als Zuhörer wahrgenommen werden, so dass die Erwartungen an den Vortrag den Vortragenden bekannt sind. Für Präsentationen im Lehrstuhllayout gibt es eine LaTeX-Vorlage sowie eine PowerPoint-Vorlage (ab Office 2007, deutsch oder englisch).
  • Es ist eine schriftliche Ausarbeitung abzugeben (siehe unten).

4. Über die schriftliche Ausarbeitung

  • Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung soll bei ca. 50 Seiten liegen. In Abstimmung mit dem Betreuer der Arbeit kann der Seitenumfang auch bei nur ca. 40 liegen, wenn in erheblichem Maß Programm-Code zur Bearbeitung der Aufgabenstellung erstellt werden musste und dieser in die Beurteilung einfließt.
  • Den 4.0-Schein gibt es erst für etwas Geschriebenes, was eine 4.0 Wert ist, und wenn zusätzlich der zugehörige Vortrag im „Begleitseminar zu Bachelor- und Masterarbeiten“ erfolgreich gehalten wurde!
  • Für LaTeX gibt es eine Vorlage (unter Verwendung von KOMA Script) template.zip, die so aussieht. Es existiert auch eine LaTeX-Vorlage für den Einband der Arbeit (benötigt das FAU-Logo und sieht so aus: Bitte mit „latex cover.tex“ und anschließend „dvipdf cover.dvi“ bauen…).
  • Zum Schreiben des Textes empfiehlt sich die Beachtung einiger typographischer Grundsätze.
  • Die Ausarbeitung ist rechtzeitig in einem grünen Einband entweder ring- oder leimgebunden im Sekretariat oder beim Betreuer bzw. bei der Betreuerin abzugeben.
  • Der Studierende hat die Arbeit auf eigene Kosten anzufertigen.
  • Die Arbeit hat ein Deckblatt und eine Versicherung zu enthalten. Am Anfang der Arbeit soll die Aufgabenstellung aus Punkt 1 und eine Zusammenfassung der Ergebnisse stehen.

    In der Zusammenfassung soll sowohl das zu lösende Problem als auch die Lösungskonzepte mit einfachen Worten klar dargestellt werden. Es ist auch wünschenswert, dass die Zusammenfassung noch erkennen lässt, wie sich der eingeschlagene Lösungsweg von anderen Arbeiten unterscheidet.

  • Zur Arbeit gehörende Programme, der Quelltext der Ausarbeitung, die Ausarbeitung als .pdf sowie die Zusammenfassung (als index.html im Wurzelverzeichnis) der Arbeit sind auf einer CD-ROM bei den Betreuern abzugeben.

    Es muss also folgendes auf die CD:

    • index.html: die deutsche Zusammenfassung
    • README.txt: wie baut man alles (cd src; make…), wie ruft man es auf
    • src: der Quellcode und was dazu gehört, z.B.
      • examples
      • classes (WICHTIG: die Class-Files nicht vergessen)
      • javadoc
      • bin (WICHTIG: die Binarys nicht vergessen)
    • Ausarbeitung: Verzeichnis mit LaTeX sourcen + Makefile, etc.
    • Ausarbeitung.pdf: die Ausarbeitung als PDF
  • Angenommene Veröffentlichungen (Paper) können auch zur Ausarbeitung „verwurstet“ werden. Dies muss aber mit dem Prof. abgesprochen werden!
  • Farbige Ausarbeitungen sind generell OK, solange man bei einem schwarz-weiss-Ausdruck auch ohne die Farbinformation noch alles lesen kann.

5. Nach Abgabe der Arbeit

  • Nachdem die studentische Arbeit im Sekretariat eingegangen ist, wird sie in die Bachelorarbeitenliste eingetragen, mit der entsprechenden Nummer versehen und an die Betreuer weitergegeben. Im UnivIS muss der Bearbeitungszustand und die Bearbeitungsnummer der Arbeit geändert werden. Das .pdf der Ausarbeitung wird auf die Homepage des Lehrstuhls gestellt (persönliche Daten des Bearbeiters werden dabei geschwärzt) und im UnivIS verlinkt. Das Datum der Abgabe wird vom Lehrstuhl dem Prüfungsamt mitgeteilt.
  • Sollte die studentische Arbeit nicht fristgerecht eingereicht werden, so wird diese mit nicht bestanden bewertet. Die Arbeit ist ansonsten nach diesem Muster zu bewerten.
  • Die Betreuer haben dafür Sorge zu tragen, dass aus der Lehrstuhlbibliothek bzw. Gruppenbibliothek Informatik entliehene Literatur und evtl. entliehene Schlüssel zurückgegeben werden.
  • Anschließend übergibt der Betreuer oder die Betreuerin die studentische Arbeit mit der Bewertung an das Sekretariat. Während die Benotung vom Hochschullehrer überprüft wird, ist vom Rechner-Betreuer das Benutzerverzeichnis aufzuräumen und die Endfassung der Programme zu sichern. Dem Prüfungsamt wird eine Bescheinigung geschickt.
  • Bis zur Bewertung der Arbeit können maximal 3 Monate vergehen. Da evtl. eine Bescheinigung über die abgeschlossene Arbeit gebraucht wird, kann auf Wunsch des Studenten/der Studentin eine solche Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Vom Sekretariat wird das Exemplar der studentischen Arbeit in die Lehrstuhlbibliothek gegeben.

für Masterarbeiten

Auf dieser Webseite wird der Arbeitsablauf von Masterarbeiten in der Informatik am Lehrstuhl für Informatik 2 (Programmiersysteme) beschrieben. Masterarbeiten anderer Fächer werden im Rahmen der zugrundeliegenden Prüfungsordnung ähnlich behandelt.

Die (LaTeX-) Quelldateien für die Formulare liegen auf den internen (lokalen) Webseiten des Lehrstuhls.

1. Aufgabenstellung

Die Aufgabenstellung der studentischen Arbeit ist im UnivIS mit einer Bearbeitungsnummer einzutragen und vom Hochschullehrer genehmigen zu lassen.

2. Vergabe der Arbeit

Nachdem sich ein Interessent oder eine Interessentin für die Bearbeitung des Themas gemeldet hat, ist von diesem oder dieser die obere Hälfte dieses Formblatts auszufüllen. Die untere Hälfte des Formblattes ist vom Betreuer oder der Betreuerin zu vervollständigen und im Sekretariat (zusammen mit der ausgedruckten Aufgabenstellung) zur weiteren Bearbeitung abzugeben.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Der Student/die Studentin räumt der Universität für Zwecke der Forschung und Lehre ein einfaches, kostenloses, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen der studentischen Arbeit einschließlich etwaiger Schutzrechte und Urheberrechte ein. Diese Rechtseinräumung lässt die Rechte einer kommerziellen Verwertung der Arbeitsergebnisse vollständig beim Studenten/bei der Studentin. Auf Nachfrage bieten wir auch Themen an, die diese Rechtseinräumung nicht verlangen. Für externe Arbeiten, für Arbeiten, die im Rahmen von Drittmittelprojekten im Direktauftrag der Industrie durchgeführt werden sowie für Arbeiten mit absehbarem kommerziellem Nutzen ist ggf. im Einzelfall ein erheblich ausführlicheres und fallspezifisches Vertragswerk erforderlich.
  • Soll die Arbeit in Englisch verfasst werden, muss das zu Beginn der Arbeit festgelegt werden. Im Falle einer englischsprachigen Aufgabenstellung muss der Student/die Studentin bestätigen, dass er/sie sich diese Aufgabenstellung selbst gewählt hat und dass ihm/ihr auch auch deutschsprachige Aufgabenstellungen angeboten wurden.
  • Im Sekretariat wird das Begleitblatt angelegt und die Arbeit offiziell durch diesen Brief vergeben. Als Anlagen sind diesem Schreiben die Aufgabenstellung aus Punkt 1 und ein Brief zur Annahme der Arbeit beizufügen. Außerdem wird auf diese Webseite verwiesen.
  • Hat der Student oder die Studentin die studentische Arbeit angenommen, ändert der Betreuer oder die Betreuerin den Bearbeitungszustand der Arbeit im UnivIS und der Lehrstuhl meldet die Arbeit beim Prüfungsamt an.

3. Über die Arbeit

  • Der Arbeitsaufwand einer Masterarbeit beträgt 810 Stunden. Die Regelbearbeitungszeit beträgt daher 6 Monate. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • In Raum 05.125 stehen Studierenden Rechner zur Bearbeitung zur Verfügung. Die Eingangstür des Hochhauses und des Raums 05.125 öffnet man mit der FAUcard, welche dafür von den CIP-Pool Administratoren (auf Antrag des Betreuers / der Betreuerin) freigeschalten werden muss.
  • Gegen Ende des Bearbeitungszeitraums, aber innerhalb der Vorlesungszeit muss der Student bzw. die Studentin einen 30-minütigen Vortrag über die Arbeit im „Begleitseminar zu Bachelor- und Masterarbeiten“ halten. Es ist dringend anzuraten, dass vorher min. zwei Termine des Kolloquiums als Zuhörer wahrgenommen werden, so dass die Erwartungen an den Vortrag den Vortragenden bekannt sind. Für Präsentationen im Lehrstuhllayout gibt es eine LaTeX-Vorlage sowie eine PowerPoint-Vorlage (ab Office 2007, deutsch oder englisch).
  • Es ist eine schriftliche Ausarbeitung abzugeben (siehe unten).

4. Über die schriftliche Ausarbeitung

  • Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung soll bei ca. 100 Seiten liegen. In Abstimmung mit dem Betreuer der Arbeit kann der Seitenumfang auch bei nur ca. 55 liegen, wenn in erheblichem Maß Programm-Code zur Bearbeitung der Aufgabenstellung erstellt werden musste und dieser in die Beurteilung einfließt.
  • Den 4.0-Schein gibt es erst für etwas Geschriebenes, was eine 4.0 Wert ist, und wenn zusätzlich der zugehörige Vortrag im Begleitseminar erfolgreich gehalten wurde!
  • Für LaTeX gibt es eine Vorlage (unter Verwendung von KOMA Script) template.zip, die so aussieht. Es existiert auch eine LaTeX-Vorlage für den Einband der Arbeit (benötigt das FAU-Logo und sieht so aus: Bitte mit „latex cover.tex“ und anschließend „dvipdf cover.dvi“ bauen…).
  • Zum Schreiben des Textes empfiehlt sich die Beachtung einiger typographischer Grundsätze.
  • Die Ausarbeitung ist rechtzeitig in einem hellbraunen Einband entweder ring- oder leimgebunden im Sekretariat oder beim Betreuer bzw. bei der Betreuerin abzugeben.
  • Der Studierende hat die Arbeit auf eigene Kosten anzufertigen.
  • Die Arbeit hat ein Deckblatt und eine Versicherung zu enthalten. Am Anfang der Arbeit soll die Aufgabenstellung aus Punkt 1 und eine Zusammenfassung der Ergebnisse stehen.

    In der Zusammenfassung soll sowohl das zu lösende Problem als auch die Lösungskonzepte mit einfachen Worten klar dargestellt werden. Es ist auch wünschenswert, dass die Zusammenfassung noch erkennen lässt, wie sich der eingeschlagene Lösungsweg von anderen Arbeiten unterscheidet.

  • Zur Arbeit gehörende Programme, der Quelltext der Ausarbeitung, die Ausarbeitung als .pdf sowie die Zusammenfassung (als index.html im Wurzelverzeichnis) der Arbeit sind auf einer CD-ROM bei den Betreuern abzugeben.

    Es muss also folgendes auf die CD:

    • index.html: die deutsche Zusammenfassung
    • README.txt: wie baut man alles (cd src; make…), wie ruft man es auf
    • src: der Quellcode und was dazu gehört, z.B.
      • examples
      • classes (WICHTIG: die Class-Files nicht vergessen)
      • javadoc
      • bin (WICHTIG: die Binarys nicht vergessen)
    • Ausarbeitung: Verzeichnis mit LaTeX sourcen + Makefile, etc.
    • Ausarbeitung.pdf: die Ausarbeitung als PDF
  • Angenommene Veröffentlichungen (Paper) können auch zur Ausarbeitung „verwurstet“ werden. Dies muss aber mit dem Prof. abgesprochen werden!
  • Farbige Ausarbeitungen sind generell OK, solange man bei einem schwarz-weiss-Ausdruck auch ohne die Farbinformation noch alles lesen kann.

5. Nach Abgabe der Arbeit

  • Nachdem die studentische Arbeit im Sekretariat eingegangen ist, wird sie in die Masterarbeitenliste eingetragen, mit der entsprechenden Nummer versehen und an die Betreuer weitergegeben. Im UnivIS muss der Bearbeitungszustand und die Bearbeitungsnummer der Arbeit geändert werden. Das .pdf der Ausarbeitung wird auf die Homepage des Lehrstuhls gestellt (persönliche Daten des Bearbeiters werden dabei geschwärzt) und im UnivIS verlinkt. Das Datum der Abgabe wird vom Lehrstuhl auf der Ausarbeitung vermerkt.
  • Sollte die studentische Arbeit nicht fristgerecht eingereicht werden, so wird diese mit nicht bestanden bewertet. Die Arbeit ist ansonsten nach diesem Muster zu bewerten.
  • Die Betreuer haben dafür Sorge zu tragen, dass aus der Lehrstuhlbibliothek bzw. Gruppenbibliothek Informatik entliehene Literatur und evtl. entliehene Schlüssel zurückgegeben werden.
  • Anschließend übergibt der Betreuer oder die Betreuerin die studentische Arbeit mit der Bewertung an das Sekretariat. Während die Benotung vom Hochschullehrer überprüft wird, ist vom Rechner-Betreuer das Benutzerverzeichnis aufzuräumen und die Endfassung der Programme zu sichern. Dem Prüfungsamt wird eine Bescheinigung geschickt.
  • Bis zur Bewertung der Arbeit können maximal 3 Monate vergehen. Da evtl. eine Bescheinigung über die abgeschlossene Arbeit gebraucht wird, kann auf Wunsch des Studenten/der Studentin eine solche Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Vom Sekretariat wird das Exemplar der studentischen Arbeit in die Lehrstuhlbibliothek gegeben.

Bewertungskriterien für wissenschaftliche Arbeiten

Allgemeine Hinweise

Bei der Beurteilung von studentischen Arbeiten wird die Arbeit unter fünf Aspekten einzeln bewertet, die jedoch nicht gleichgewichtig sind. Das verschiedene Gewicht wird dadurch berücksichtigt, dass für die einzelnen Aspekte verschieden hohe Punktzahlen zur Verfügung stehen:

Aspekt Punktzahl
Schwierigkeitsgrad 0 – 6
Originalität 0 – 8
wiss. Arbeitstechnik 0 – 10
Stil 0 – 4
Form 0 – 3
Summe 0 – 31

In den Hinweisen zu den einzelnen Aspekten (Nr. 1 – 5) ist jeweils zunächst ein Standard definiert, dem eine mittlere Punktzahl entspricht. Dann folgen Gesichtspunkte, die eine Erhöhung (+,++) oder eine Erniedrigung (-,- -) dieser Punktzahl rechtfertigen können. Dabei kennzeichnet ++ (- -) Gesichtspunkte, die bei Vorliegen entsprechender Umstände auch stärker berücksichtigt werden können. Die Gesamtzahl ergibt sich durch Addition der einzelnen Punktzahlen.

Notenstufen

Die Note wird in folgender Weise festgesetzt:

  1. Arbeiten, bei denen für wissenschaftliche Arbeitstechnik weniger als 4 Punkte oder für die wissenschaftliche Arbeitstechnik, den Stil und die Form zusammen weniger als 8 Punkte vergeben wurden, erhalten die Note 5.0 (nicht ausreichend, nicht bestanden).
  2. Alle anderen Arbeiten werden nach der folgenden Tabelle benotet.
    Punktzahl Note Bezeichnung
    31-29 1.0 sehr gut
    28-27 1.3
    26-25 1.7 gut
    24-23 2.0
    22-21 2.3
    20-19 2.7 befriedigend
    18-17 3.0
    16-15 3.3
    14-13 3.7 ausreichend
    12-11 4.0

Die Aufzählung der folgenden Einzelhinweise ist nicht abschließend zu verstehen.

1. Schwierigkeitsgrad

Bei der Beurteilung des Schwierigkeitsgrades steht die Frage im Vordergrund, ob die Problemstellung mit der durchschnitttlichen Ausgangsqualifikation der Bearbeitungsgruppe gelöst werden kann (4 Punkte). Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades einer Arbeit kann erst nach Abschluss erfolgen und umfasst die Prüfung, ob die vorgelegte Fassung die genannten Merkmale auch tatsächlich enthält.

Einzelhinweise:

++ Zielsetzung und Ablauf der Arbeit sind nicht eindeutig vorgezeichnet; die Abgrenzung der Aufgabe gehört selbst zur Aufgabenstellung.
+ Neben theoretischen Methoden ist Programmierungsaufwand erforderlich, der entweder einen erheblichen Umfang ausmacht oder der Art nach deutlich außerhalb der üblichen Programmierungspraxis der Bearbeitergruppe liegt.
+ Die durchschnittliche Ausgangsqualifikation der Bearbeitungsgruppe genügt nicht, weil zur Bearbeitung Kenntnisse erforderlich sind, die nicht oder nicht in der erforderlichen Tiefe in Standardlehrveranstaltungen gebracht werden.
+ Es steht nur wenig Literatur oder andere Information (z. B. Vorarbeiten programmtechnischer Art) zur Verfügung.
+ Umfangreiche Literatur musste gesichtet und bearbeitet werden.
Die Lösung erfordert weder tiefgehende theoretische Methoden noch erheblichen oder der Art nach außerhalb der üblichen Programmierpraxis liegenden Programmieraufwand.
Zu lange Einarbeitungszeit.

2. Schöpferische Originalität

Bei der Beurteilung der schöpferischen Originalität ist nicht nur relevant, inwieweit der Bearbeiter der Anleitung und Führung durch den Betreuer bedarf. Es ist vielmehr selbstverständlich, dass der Bearbeiter Initiative entwickelt, d.h. aus eigenem Antrieb Schwierigkeiten aufgreift und mit dem Betreuer diskutiert (4 Punkte).

Einzelhinweise:

++ Ein bisher ungelöstes Problem wurde gelöst oder ein grundsätzlich neuer Lösungsweg für ein bereits gelöstes Problem angegeben.
++ Eine für die Aufgabenstellung typische Programmtestmethode, Beweistechnik, o.ä. wurde entwickelt.
+ Während der Arbeit sich ergebende oder sich andeutende neue Probleme wurden erkannt und verfolgt, auch wenn sie nicht unmittelbar zur Aufgabenstellung gehörten.
+ Die Arbeit kann als Grundlage für weitere Arbeiten dienen.
Der Bearbeiter geht sich ergebenden Schwierigkeiten aus dem Weg.
Die Initiativen und Lösungsvorschläge des Bearbeiters sind bzgl. ihrer Durchführbarkeit nicht durchdacht.
- - Der Bearbeiter lässt es an eigener Initiative mangeln und bewegt sich ausschließlich in den durch den Betreuer vorgezeichneten Bahnen.

3. Wissenschaftliche Arbeitstechnik

Bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeitstechnik ist nicht nur vom Grad der Fehlerfreiheit (formale Richtigkeit der Aussagen und eventueller Programme) auszugehen, die vielmehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden muss. Daneben fällt sehr stark das Ausmaß der Selbstkontrolle ins Gewicht, das sich bei formalen Aussagen in der Beweisgründlichkeit, bei Programmen in ausführlichen Tests zeigt. Bezüglich der Programmrichtigkeit darf davon ausgegangen werden, dass bei hinreichend modularem Programmaufbau eine durchdachte (Begründung!) Menge von Testprogrammen genügt (5 Punkte).

Einzelhinweise:

++ Die Arbeit enthält eine übersichtliche, vollständige und vergleichende Würdigung bekannter Ergebnisse oder Techniken, soweit sie für die vorliegende Arbeit von Bedeutung sind. Dabei soll es sich nicht um weitschweifige Wiederholungen ganzer Abschnitte des Standardwissens handeln, sondern um eine kurze Darstellung der charakteristischen Gesichtspunkte unter gleichzeitiger Klarlegung etwaiger Unterschiede in der Zielsetzung. Eigene Ergebnisse sind von bekannten abgegrenzt. Auf die quantitative Beurteilung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden.
++ Die Arbeit zeigt, dass der Bearbeiter sowohl in der Lage ist, einzelne Gesichtspunkte nach der ihnen im Rahmen des Ganzen zukommenden Wichtigkeit einzuordnen und mit dem jeweils angemessenen Aufwand zu bearbeiten, als auch durch sorgfältiges Abwägen verschiedener Argumente diejenigen Aspekte auszuwählen, die eine genaue Bearbeitung verdienen.
++ Die erzielten Ergebnisse werden interpretiert. Hierzu gehört, dass die Relevanz theoretischer Ergebnisse anhand praktischer Beispiele dargelegt wird, oder umgekehrt, praktische Ergebnisse mit evtl. bekannten theoretischen verglichen werden. Weiterhin sind die Ergebnisse und die verwendeten Methoden mit denen anderer Arbeiten in Beziehung gesetzt.
+ Zur Lösung der Aufgabenstellung wurden benachbarte oder fremde Gebiete herangezogen.
Die Arbeit ist (stellenweise) nicht logisch aufgebaut, die eingeschlagenen Lösungswege sind nicht hinreichend begründet.
- - Die Arbeit enthält keine Zusammenfassung, in der sich der Leser schnell und zuverlässig über Zielsetzung und wichtigsten Ergebnisse der Arbeit informieren kann.
- - Die Arbeit zeigt, dass das durch die Fragestellung abgegrenzte Stoffgebiet nicht vollständig durchdrungen wurde oder beim Bearbeiter Lücken in den vorausgesetzten Kenntnissen vorliegen.
- - Fehlende quantitative Überprüfung der Ergebnisse durch Messungen bzw. wenig repräsentative Sammlung von Messprogrammen.

4. Stil

Bei der Beurteilung des Stils ist von der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit auszugehen, die sich dem Leser in der vorgelegten Arbeit bietet. Diese zeigt sich insbesondere in der Klarheit und Kürze des Ausdrucks: auch schwierige Probleme müssen verständlich dargelegt, triviale Zusammenhänge nicht hinter einem formalen Apparat verborgen sein. Die Gedankenführung muss eindeutig sein (2 Punkte).

Einzelhinweise:

+ Die Länge der einzelnen Kapitel bzw. Abschnitte orientiert sich an der Wichtigkeit des Inhalts.
+ Komplizierte Zusammenhänge werden durch geschickt ausgewählte Beispiele interpretiert. Wenige durchgängige Beispiele werden verwendet.
Unnötige Wiederholungen, Weitschweifigkeiten, Gedankensprünge.
Holprige Sprache, zu lange Sätze, Rechenzentrumsjargon; ungenaue Formulierungen, unnötige Anglizismen.

5. Äußere Form

Bei der Beurteilung der äußeren Form fällt neben der Sorgfalt der Ausführung, insbesondere der Zeichnungen und Tabellen, die Klarheit der Gliederung und des Inhaltsverzeichnisses ins Gewicht (2 Punkte).

Einzelhinweise:

+ Zusammenstellung der Abkürzungen, Stichwortverzeichnis.
+ Optische Gliederung von Programmen.
Unvollständigkeit oder Unverständlichkeit von Bild- oder Tabellenunterschriften; unklare Verweise oder nicht exakte Quellenangaben
Mangelhafte Rechtschreibung.